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DUBAI: PRAKTISCHE UMSETZUNG DES BUNDESGESETZES NR. 26 AUS 2020 FÜR NIEDERLASSUNGEN AUSL ÄNDISCHER UNTERNEHMEN
Wie bereits in einem unserer letzten Briefings beschrieben, hat die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) das Handelsgesellschaftsrecht (Bundesgesetz Nr. 2 aus 2015, „CCL“) durch den Erlass eines neuen Bundesgesetzes Nr. 26 aus 2020 (Gesetzesdekret) geändert und dadurch die gesamte Unternehmenslandschaft grundlegend verändert, da die allgemeine Verpflichtung eines emiratischen Mehrheitsgesellschafters / Service Agent nun wegfällt. In unserem heutigen Legal Briefing stellen wir die daraus resultierenden Änderungen in Bezug auf die Lizensierung von Niederlassungen ausländischer Unternehmen vor.