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VAE: Änderung des Handelsgesellschaftsrechts durch Änderungsgesetz Nr. 26 / 2020, Abschaffung des Erfordernisses eines emiratischen Mehrheitsgesellschafters
Ende September 2020 kündigte die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) eine grundlegende Änderung des Gesetzes betreffend Handelsgesellschaften (Bundesgesetz Nr. 2/2015, „Commercial Companies Law“, kurz “CCL”) an. Durch den Erlass des Änderungsgesetzes 26/2020 wurde die gesamte Unternehmenslandschaft grundlegend verändert, da die allgemeine Verpflichtung eines emiratischen Mehrheitsgesellschafters sowie eines Local Service Agent im VAE Staatsgebiet dadurch wegfällt. In unserem heutigen Briefing geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die durch das neue Bundesgesetz zum 2. Januar 2021 in Kraft getreten sind bzw. noch in Kraft treten werden.